Fascination Über Das österreichische Vereinsrecht gilt als eines der flexibelsten und deshalb attraktivsten in Europa.

Gründungsmitglieder müssen geschäftsfähig sein, um umherwandern wirksam an der Gründung beteiligen zu können. Geschäftsunfähige Personen außerdem juristische Personen oder Personenvereinigungen können selber an der Gründung eines Vereins nicht wirksam mitwirken. Für sie müssen ihre gesetzlichen Kaufmann oder Vertretungsorgane handeln.

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